Ratgeber · Neue Kunden
Sieben Prüfpunkte vor einem grossen Auftrag
Neue Kunden prüfen, bevor Sie auf Rechnung liefern oder in Vorleistung gehen.
Die sieben Prüfpunkte
Von Januar bis September 2026 gab es in der Schweiz 791 Firmenkonkurse, bei denen die Führung schon zu einer anderen Firma gehört hatte, deren Konkurs höchstens 15 Monate zurücklag. In fast der Hälfte der Fälle lag der frühere Konkurs in einem anderen Kanton. Die neue Firma sieht sauber aus, die Vorgeschichte steckt bei den Personen. (Auswertung blueSky Information auf Basis des Schweizerischen Handelsamtsblatts; zentralplus berichtete am 2. November 2026.)[1,2]
Die Firma im Handelsregister
Existiert die Firma genau so, wie sie auf der Offerte steht: Name, Rechtsform, UID, Sitz? Ist sie aktiv und nicht in Liquidation? Seit wann besteht sie, und passt der eingetragene Zweck zum Auftrag? Bei einer Firma, die jünger als ein Jahr ist, lohnen sich die übrigen sechs Punkte doppelt.
Die Personen in der Führung
Wer ist als Geschäftsführung, Verwaltungsrat oder zeichnungsberechtigt eingetragen? Gehörten dieselben Personen in den letzten 15 Monaten zur Führung einer anderen Firma, über die der Konkurs eröffnet wurde? Über die Kantonsgrenze hinaus prüfen, dort hört die Übersicht der meisten auf. Ein früherer Konkurs ist kein Urteil, aber ein Grund für Anzahlung statt Rechnung.
Mutationen der letzten zwei Jahre
Mehrere Wechsel von Name, Sitz, Zweck oder Organen in kurzer Zeit sind ein Warnhinweis. Besonders: Sitzverlegung in einen anderen Kanton, neue Geschäftsführung kurz nach der Gründung, ein Zweck, der mit dem ursprünglichen Geschäft nichts mehr zu tun hat.
Revision und Kapital
Verzichtet die Firma auf eine Revisionsstelle? Das ist bei bis zu zehn Vollzeitstellen erlaubt und für sich kein Warnsignal. Zusammen mit Minimalkapital und jungem Alter heisst es aber: Niemand von aussen hat die Zahlen je angeschaut.
Betreibungsregisterauszug
Lassen Sie sich vor dem ersten grossen Auftrag einen Auszug aus dem Betreibungsregister am Sitz der Firma geben, nicht älter als drei Monate. Wer gut zahlt, gibt ihn ohne Zögern. Der Auszug zeigt nur den aktuellen Sitz; nach einer Sitzverlegung ist er leer, dann hilft Punkt 3.
Zahlungsbedingungen nach Risiko
Anzahlung, Teilrechnungen nach Fortschritt, eine Kreditlimite pro Kunde, Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen. Die Vorleistung begrenzen, bis die erste Rechnung bezahlt ist. Das kostet keinen guten Kunden, nur den schlechten.
Rechnungsdaten und Kontowechsel
Eine neue IBAN oder Rechnungsadresse nur nach Rückruf über eine bekannte Telefonnummer übernehmen, nie durch Antwort auf die Mail, die die Änderung meldet. Und nach dem Abschluss die amtlichen Meldungen zur Firma weiter lesen: Konkurs, Liquidation und Sitzverlegung erscheinen im Handelsamtsblatt, bevor die Rechnung offen bleibt.
Quellen und Werkzeuge
- [1] zentralplus, 02.11.2026: Luzerner deckt hunderte auffällige Firmenpleiten auf
- [2] Medienseite registerbuch.ch: Konkurse 2026
- [3] Handelsregister: zefix.ch
- [4] Handelsamtsblatt: amtsblattportal.ch
- [5] Personen über alle Kantone mit Konkurs-Vorgeschichte: registerbuch.ch
- [6] Betreibungsauszug: Betreibungsamt am Sitz der Firma (Art. 8a SchKG)
Zusammengestellt von Marc Loeb, blueSky Information GmbH, Luzern · registerbuch.ch · November 2026. Angaben zu Personen aus dem Handelsregister dienen ausschliesslich geschäftlichen Zwecken.