Wenn jemand Ihre Marke anmeldet, haben Sie drei Monate.
Gegen eine neu eingetragene Marke kann nur innert drei Monaten ab Publikation Widerspruch erhoben werden (Art. 31 MSchG). Danach bleibt der teure Zivilweg. Der Marken-Wächter vergleicht jede neue Schweizer Eintragung mit Ihren Marken — nach Wortlaut, Klang und Nizza-Klassen — und meldet Funde, solange die Frist läuft.
So funktioniert es
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Marke erfassen
Markenname und Nizza-Klassen genügen — die Registernummer ist optional. Auch eine Marke, die Sie erst eintragen möchten, können Sie schon überwachen lassen.
- 2
Wir vergleichen täglich
Jede neu angemeldete oder eingetragene Schweizer Marke wird gegen Ihre geprüft: Textähnlichkeit, phonetischer Gleichklang und überlappende Nizza-Klassen — zwei gleiche Namen in fremden Branchen schlagen nicht an.
- 3
Sie erhalten die Meldung mit Frist
Jeder Fund kommt per E-Mail — mit Anmeldenummer, Publikationsdatum und dem berechneten Ende der Widerspruchsfrist. Zeit genug, eine Markenanwältin beizuziehen.
Zwei Wege zum Wächter
Unabhängig
CHF 50/Jahr
3 Marken je Paket, beliebig aufstockbar — kein Abo nötig.
Ab Pro inklusive
3 Marken inklusive
Pro- und Team-Kundschaft überwacht 3 Marken ohne Aufpreis; weitere Pakete je CHF 50/Jahr.
Häufige Fragen
- Warum sind die Nizza-Klassen Pflicht?
- Markenschutz gilt je Waren-/Dienstleistungsklasse. Zwei identische Namen in unverwandten Branchen sind meist kein Konflikt — darum vergleichen wir nur bei überlappenden Klassen. Ihre Klassen stehen im Registerauszug auf swissreg.ch.
- Kann ich eine noch nicht eingetragene Marke überwachen?
- Ja. Erfassen Sie den Namen und die Klassen, in denen Sie registrieren möchten — Sie erfahren, wenn jemand Ihnen zuvorkommt.
- Überwacht der Wächter auch Bildmarken?
- Nein — eine Grafik lässt sich nicht als Text vergleichen. Der Wächter prüft Wortmarken; kombinierte Marken werden über ihren Wortbestandteil erfasst, sofern das Register ihn führt.
- Was passiert nach einer Meldung?
- Der Widerspruch selbst ist ein amtliches Verfahren beim IGE (Gebühr CHF 800) — den führt Ihre Markenanwältin. Unsere Meldung verschafft Ihnen die Zeit dafür; sie ist keine Rechtsberatung.
Quelle: Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum) — keine amtliche Auskunft. Massgebend ist allein der Registereintrag. Für die Beurteilung einer Kollision ziehen Sie eine Markenanwältin oder einen Markenanwalt bei.